Wahl zum Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten

Jetzt bis zum 03.02.2020 registrieren! Vorschlagsberechtigt für die Wahl sind unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie (DGSKA) und die Deutsche Gesellschaft für Volkskunde (dgv).

Um an der Wahl zum Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten RatSWD teilnehmen zu können, müssen sich Vertreter*innen der empirischen Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften bis zum 3. Februar 2020 in das Wahlverzeichnis eintragen (Aufnahme in das Wahlverzeichnis). Die Wahl selbst findet ab dem 10. Februar statt.

Wahlberechtigt sind alle promovierten Wissenschaftler*innen, die an einer Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung tätig sind. (https://www.ratswd.de/wahl/faq)

Der RatSWD berät vor allem Wissenschaftspolitik zu Fragen der Entwicklung von Forschungs(daten)infrastrukturen für die empirischen Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften und akkreditiert Datenzentren. Im Rat wirken auch acht Vertreter*nnen verschiedener sozial-/wirtschafts- bzw. verhaltenswissenschaftlicher Disziplinen mit.

Vorschlagsberechtigt für die Wahl sind Fachgesellschaften, darunter die Deutsche Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie (DGSKA) und die Deutsche Gesellschaft für Volkskunde (dgv). Für beide Fachgesellschaften sowie für die Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS) kandidieren auch Vertreter*innen der qualitativen Forschung. Für die zukünftige Entwicklung des Forschungsdatenmanagements und der Datenarchivierung in Deutschland ist es unbedingt notwendig, die Anteile der qualitativen Forschung im RatSWD zu stärken und die Positionen der ethnologischen Fächer in Diskussionen und Entscheidungen mit einzubringen.

Weitere Informationen zur Wahl und zum Vorgehen finden Sie unter folgender Adresse: https://www.ratswd.de/wahl/