„Tipping Points: Zum Verhältnis von Freiheit und Restriktion im Urheberrecht“ (20.-21.02.2020, Berlin) (Deadline 15.10.)

Das Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft und der Fachausschuss Urheberrecht der Gesellschaft für Musikwirtschafts- und Musikkulturforschung (GMM) laden zur interdisziplinären Fachtagung „Tipping Points: Zum Verhältnis von Freiheit und Restriktion im Urheberrecht“ am 20. und 21. Februar 2020 in Berlin ein. Ziel der Tagung ist es der interdisziplinären Debate um das Urheberrecht neue Impulse zu verleihen, indem verschiedene „tipping points“ identifiziert und diskutiert werden.

Zusammenfassung

Beschreibung

„Tipping points“ werden als Wende- oder Kipppunkte verstanden, die Freiheit ermöglichen und/oder Restriktionen bedingen, an denen etwas Neues entsteht oder ein Prozess eine andere Richtung einschlägt. Folgende Felder und Fälle könnten für dieses Vorhaben interessant sein:

  • Urheberrechtliche Grenzen der Gemeinfreiheit
  • Die neue Rolle des Leistungsschutzrechtes auf Europäischer Ebene
  • Neue Werkgattungen und neue Formen von Urheberschaft
  • Verwischung der Grenzen von Nutzer:innen und Urheber:innen
  • Konsequenzen und empirische Analysen zur EU-Urheberrechtsreform
  • Auswirkungen rechtlicher Neuordnungen auf Plattformangebote
  • Urheberrecht und Automatisierung: Filtertechnik & automatische Rechtsdurchsetzung
  • Reformdruck im Urheberrecht durch technologische Entwicklung
  • Open data und die Digitalisierung wissenschaftlicher Medienpraktiken
  • Open access und die ökonomische Verwertung wissenschaftlichen Wissens

Proteste auf der Straße, auf YouTube oder Twitter, Warnungen vor dem Niedergang der Kreativindustrie, Angst vor Eingriffen in die Meinungsfreiheit, Diskussionen um value gap und upload filter: Nach der Verabschiedung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie im März 2019 geht eines der umstrittensten Vorhaben in der Geschichte des Immaterialgüterrechts mit der Umsetzung in den Mitgliedstaaten in die nächste Runde.

Diese Kontroverse ist Symptom einer tiefgreifenden Veränderung: Das Urheberrecht und seine verwandten Schutzrechte betrafen früher nur wenige Akteur:innen in einer überschaubaren Anzahl von Branchen. Heute sind diese Rechte zu einer alltagsrelevanten Größe geworden. Wir haben es mit einer Situation zu tun, in der die Grenze zwischen Nutzenden und Schöpfenden verschwimmt und urheberrechtlich relevante Formen des Ausdrucks alltäglich werden. Digitale Kommunikationskanäle und Darstellungsformen sowie neue Formen der Auseinandersetzung mit Bestehendem stellen einen tipping point, einen Wende- bzw. Kipppunkt dar, an dem das Recht vor neuen Herausforderungen steht und dadurch auch die Prozesse der Normsetzung und Normenreform beeinflusst werden.

Neben dem Konflikt um upload filter oder das Leistungsschutzrecht für Presseverleger:innen stellen sich bei der Urheberrechtsrichtlinie weitere wichtige Fragen: Wie wird sich das Verhältnis von Freiheit und Restriktion fortan entwickeln? Welche kreativen Spielräume und Freiheiten werden zukünftig begrenzt, welche werden eröffnet? Anhand der Denkfigur der tipping points möchten wir derartige Grenzfragen untersuchen und dafür wissenschaftliche Studien und praxisorientierte Ansätze zusammenbringen, um den interdisziplinären Austausch und eine kritische und gleichermaßen empirisch wie theoretisch informierte Urheberrechtsforschung voranzutreiben.

Ausrichtung der Tagung

Tipping points verstehen wir als Wende- oder Kipppunkte, die Freiheit ermöglichen und/oder Restriktion bedingen, an denen etwas Neues entsteht oder ein Prozess eine andere Richtung einschlägt. Ein solches Verständnis von tipping points lässt sich auf das Urheberrecht bezogen in mehreren Dimensionen anwenden:

  1. Tipping points in Theorie und Praxis des Urheberrechts (rechtliche Dimension): Wann und nach welchen Kriterien kippt eine Bearbeitung oder Produktion eines Werks in ein neues Werk? Welche Vorstellungen von Neuheit (Originalität, Schöpfungshöhe, Parodie etc.) werden dafür angebracht und wie verändern sie sich? Wie werden solche Vorstellungen in Gesetzgebungsverfahren, in richterlicher, anwaltlicher aber auch künstlerischer Praxis angewendet und an digitale Gegebenheiten angepasst?
  2. Tipping points als gesellschaftlich-historische Entwicklung (soziale Dimension): Welche neuen oder altgedienten Vorstellungen von Nutzer:innen, Kreativen und künstlerisch Produzierenden lassen sich im Urheberrecht herausarbeiten? Welche Konzepte fehlen und sollten Bestandteil des Urheberrechts werden? Wie haben sich die Konzepte soziohistorisch entwickelt und welche Dominanz haben sie heute? Welche Implikationen für die Kreation, Nutzung und Form ästhetischer Werke ergeben sich aus diesen Vorstellungen
  3. Tipping points als technologischer Treiber (technische Dimension): Welche Technologien, Produkte und industrielle Organisationsformen bedingen neue urheberrechtliche Konfigurationen, Debatten und Einordnungen? Welche Akteur:innen sind an diesen Prozessen zu welchen Anteilen und mit welchen Konsequenzen beteiligt? Welche impliziten oder expliziten Vorstellungen vom Verhältnis von Technik und Recht (z. B. cultural lag) dominieren und prägen diese Prozesse? Wie und wann werden technologische Entwicklungen rechtlich relevant bzw. verrechtlicht?
  4. Tipping points in der akademischen Praxis (wissenschaftliche Dimension): Inwiefern wird die urheberrechtliche Debatte in der Wissenschaft von sozialen, politischen und technischen Entwicklungen getrieben? Wie beeinflusst das Urheberrecht die Formen und Möglichkeiten datenbasierter Wissenschaft? Welche Rolle spielen Fördermaßnahmen zum Forschungsdatenmanagement oder die Nutzung offener Infrastrukturen? Wie verändert sich die öffentliche Kommunikation von Wissenschaft, beispielsweise durch Blogs, Social Media oder Schattenbibliotheken?

Ziel der Tagung

Das Ziel der Tagung besteht darin, verschiedene solcher tipping points zu identifizieren, ihre aktuelle und zukünftige Relevanz sowie ihre gegenseitigen Verbindungen zu diskutieren. Damit möchten wir der interdisziplinären Debatte um das Urheberrecht neue Impulse verleihen. Folgende Felder und Fälle könnten unter anderem für unser Vorhaben interessant sein:

  • Urheberrechtliche Grenzen der Gemeinfreiheit
  • Die neue Rolle des Leistungsschutzrechtes auf Europäischer Ebene
  • Neue Werkgattungen und neue Formen von Urheberschaft
  • Verwischung der Grenzen von Nutzer:innen und Urheber:innen
  • Konsequenzen und empirische Analysen zur EU-Urheberrechtsreform
  • Auswirkungen rechtlicher Neuordnungen auf Plattformangebote
  • Urheberrecht und Automatisierung: Filtertechnik & automatische Rechtsdurchsetzung
  • Reformdruck im Urheberrecht durch technologische Entwicklung
  • Open data und die Digitalisierung wissenschaftlicher Medienpraktiken
  • Open access und die ökonomische Verwertung wissenschaftlichen Wissens

Einreichungen

Die Tagung versteht sich als interdisziplinäres Arbeitstreffen und soll dezidiert Raum zur Diskussion und zur Weiterentwicklung von Ideen schaffen. Geplant sind daher zehnminütige Impulsvorträge basierend auf vorab eingereichten Working Papersmit anschließender strukturierter Diskussion. Wir freuen uns auf Einreichungen aus den Rechtswissenschaften, der Soziologie, den Medien-, Kultur- und Musikwissenschaften, den Informations- und Bibliothekswissenschaften sowie angrenzenden Bereichen.

  • Bitte reichen Sie auf Ihrem geplanten Paper basierende Abstracts(maximal 400 Worte und Literaturangaben) sowie eine kurze biografische Notiz (ca. 100 Worte) bis zum 15. Oktober 2019 unter fa-urheberrecht@musikwirtschaftsforschung.de ein.
  • Bis spätestens zum 15. November 2019 erhalten Sie Rückmeldung.
  • Die akzeptierten Beiträge sind bis zum 15. Januar 2020 als Working Paper (2500-5000 Worte) auszuarbeiten und werden als Diskussionsgrundlage für die Tagung den Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellt.
  • Eine anschließende Publikation ausgewählter Beiträge in einem interdisziplinären und via open access zugänglichen Sammelband ist geplant.
  • Ggf. besteht die Möglichkeit einer Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Organisationsteam unter:

fa-urheberrecht@musikwirtschaftsforschung.de

Sophie Beaucamp, LL.M., Rechtswissenschaften, Weizenbaum Institut / HU Berlin

Dr. Sarah-Mai Dang, Medienwissenschaft, Philipps Universität Marburg

PD Dr. Frédéric Döhl, Deutsche Nationalbibliothek (für die DSM-RL-Themenkomplexe TDM und vergriffene Werke)

Lorenz Grünewald-Schukalla, Kommunikationswissenschaft, HIIG Berlin

Georg Fischer, Soziologie, TU Berlin

Konstantin Hondros, Soziologie, Universität Duisburg-Essen

Dr. Henrike Maier, Rechtswissenschaften

Simon Schrör, Soziologie, Weizenbaum Institut / HU Berlin

Dr. Holger Schwetter, Musikwissenschaft

Organisation:Fachausschuss Urheberrecht der Gesellschaft für Musikwirtschafts- und Musikkulturforschung (GMM) zusammen mit dem Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft

Seit seiner Gründung im September 2015 diskutieren die Mitglieder des Fachausschusses Urheberrecht der GMM die vielfältigen Dimensionen und Konsequenzen des technologisch-rechtlich-sozialen Wandels. Dem vielfältigen Problembereich entsprechend ist der Ausschuss interdisziplinär zusammengesetzt: er bringt rechtswissenschaftliche, sozial- und organisationswissenschaftliche sowie musik-, kultur- und medienwissenschaftliche Perspektiven zusammen. Gleichermaßen suchen und fördern wir auch den Austausch mit Akteur:innen aus der Praxis, der Medienindustrie, dem Bibliothekswesen und der Kreativbranche, um die engen Grenzen rein juristischer Diskurse zum Urheberrecht zu überwinden. (Link: http://musikwirtschaftsforschung.de/?page_id=443)

Das Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft – Das Deutsche Internet-Institut ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Verbundprojekt aus Berlin und Brandenburg. Das Weizenbaum-Institut erforscht interdisziplinär und grundlagenorientiert den Wandel der Gesellschaft durch die Digitalisierung und entwickelt Gestaltungsoptionen für Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Ziel ist es, die Dynamiken, Mechanismen und Implikationen der Digitalisierung besser zu verstehen. Hierzu werden am Weizenbaum-Institut die ethischen, rechtlichen, ökonomischen und politischen Aspekte des digitalen Wandels untersucht. Damit wird eine empirische Grundlage geschaffen, die Digitalisierung verantwortungsvoll zu gestalten. Um Handlungsoptionen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu entwickeln, verknüpft das Weizenbaum-Institut die interdisziplinäre problemorientierte Grundlagenforschung mit der Exploration konkreter Lösungen und dem Dialog mit der Gesellschaft. (Link: https://weizenbaum-institut.de/)

Frist für die Einreichungen von Abstracts für Tagungsbeiträge ist der 15.10.2019.

Kontakt

Nähere Informationen

fa-urheberrecht[ at ]musikwirtschaftsforschung.de