Ausschreibung Universitätsprofessur für Humanwissenschaft des Digitalen an der AAU Klagenfurt

Am fakultätsübergreifenden Forschungsinstitut Digital Age Research Center (D!ARC) der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist gem. § 99 UG voraussichtlich ab 1.10.2020 eine auf fünf Jahre befristete Universitätsprofessur für Humanwissenschaft des Digitalen im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen.

Zusammenfassung

Beschreibung

Das 2019 als interfakultäres Universitätszentrum gegründete Digital Age Research Center (D!ARC) verfolgt die Zielsetzung, neben den technologischen auch die wirtschaftlichen, rechtlichen, gesellschaftlichen, individuellen, verhaltensbezogenen und kulturellen Aspekte der Digitalen Revolution zu beleuchten. Es soll in den nächsten Jahren sowohl ein entsprechendes Profil in der Forschung, mit europäischem Exzellenzanspruch, als auch Module für das Studienangebot der Universität Klagenfurt entwickeln. Weiterführende Informationen zur Entwicklung des D!ARC finden Sie unter https://www.aau.at/hda/.

 Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:

  • Forschung und Lehre zu den kultur- und/oder sozialwissenschaftlichen Implikationen der Digitalen Revolution, z. B. aus ethischer, verhaltenswissenschaftlicher, kommunikationswissenschaftlicher, anthropologischer, soziologischer und/oder kultureller Perspektive (in einem dementsprechend breiten möglichen Themenspektrum von z. B. Alltags- und Populärkulturen über Arbeit und Gesundheit bis zu gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen)
  • Entwicklung kultur- und sozialwissenschaftlicher programmatischer Perspektiven für das D!ARC
  • Konzeptuelle Beiträge zur Profilentwicklung des D!ARC – gemeinsam mit dessen anderen Professuren und Instanzen – mit dem Ziel der erfolgreichen Positionierung in der internationalen Scientific Community
  • Aktive Beiträge zur inter- und transdisziplinären und fakultätsübergreifenden Vernetzung innerhalb und außerhalb der Universität
  • Mitwirkung in den Bachelor-, Master- und Doktoratsstudiengängen der Universität, insbesondere der Fakultät für Kulturwissenschaften
  • Beratung und Betreuung von Studierenden
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Mitwirkung im Universitätsmanagement

 Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes kultur- oder sozialwissenschaftliches Universitätsstudium
  • einschlägiges Doktorat
  • Habilitation oder gleichzuhaltende Qualifikation in einem kultur- oder sozialwissenschaftlichen Fach bzw. in interdisziplinären/transdisziplinären Forschungskontexten
  • Hervorragende einschlägige Forschungs- und Publikationstätigkeit
  • Nachgewiesene Lehrerfahrung im Hochschulbereich und hochschuldidaktische Kompetenz
  • Erfahrung in der Einwerbung von Drittmittel-Projekten
  • Erfahrung in der inner- und außeruniversitären Vernetzung (Stakeholder Management)
  • Führungskompetenz und Teamfähigkeit
  • Kompetenz im Bereich Gendermainstreaming und Diversity Management

 Erwünscht sind:

  • Koordinationserfahrung in interdisziplinären Projektverbünden oder Forschungs­in­stitutionen
  • Erfahrung in der Kooperation mit ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und/oder künstlerischen Partnern
  • Erfahrung in Institutions- und Programmentwicklung
  • Erfahrung in der Wissenskommunikation

Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zukünftige Professorin / der zukünftige Professor den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal — insbesondere in Leitungsfunktionen — an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 73.450,-- jährlich.

Neuerdings kann bei Berufungen nach Österreich für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommensteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Ihre Bewerbung, bestehend aus einem obligatorisch zu übermittelnden maximal fünfseitigen Pflichtteil (nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte https://jobs.aau.at), einem vollständigen Verzeichnis der Publikationen und Vorträge, der Projekt- und Managementarbeiten, der in den letzten fünf Studienjahren abgehaltenen Lehrveranstaltungen sowie allfälligen ergänzenden Unterlagen (z. B. Lehrveranstaltungsevaluierungen) richten Sie bitte bis spätestens  1. März 2020 per E-Mail an application_professorship@aau.at. Die Übermittlung des o.g. Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung.

Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die Allgemeine Informationsbroschüre für BewerberInnen oder wenden sich an den Vorsitzenden der Findungskommission, Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger (Tel. +43 463 2700 2011 oder klaus.schoenberger@aau.at).

Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Kontakt

Nähere Informationen

Univ.-Prof. Dr. Klaus Schönberger

Tel. +43 463 2700 2011

klaus.schoenberger[ at ]aau.at

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application_professorship[ at ]aau.at